Im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung beantrage ich für Patienten ab dem 18. Lebensjahr in der Regel Kurzzeittherapien (25 Sitzungen) und Langzeittherapien (45 Sitzungen) im Einzelsetting und/oder Gruppensetting. Diese Therapien sind unter bestimmten Voraussetzungen verlängerbar.
Die Kostenübernahme erfolgt durch:
Gesetzliche Krankenkassen
Psychotherapie ist Teil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung.
Private Krankenkassen
Je nach gewähltem Tarif übernehmen private Krankenkassen die Kosten. Die Rechnungserstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Beihilfe
Psychotherapie ist Teil des Leistungskataloges der Beihilfe. Die Rechnungserstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).