Im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung beantrage ich für Patienten ab dem 18. Lebensjahr in der Regel Kurzzeittherapien (25 Sitzungen) und Langzeittherapien (45 Sitzungen) im Einzelsetting und/oder Gruppensetting. Diese Therapien sind unter bestimmten Voraussetzungen verlängerbar.

Die Kostenübernahme erfolgt durch:

Gesetzliche Krankenkassen

Psychotherapie ist Teil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung.

Private Krankenkassen

Je nach gewähltem Tarif übernehmen private Krankenkassen die Kosten. Die Rechnungserstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Beihilfe

Psychotherapie ist Teil des Leistungskataloges der Beihilfe. Die Rechnungserstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Psychotherapeutische Praxis Maier • Wiesenweg 2 • 37412 Herzberg am Harz

Bitte beachten Sie, daß eine Terminvereinbarung ausschließlich telefonisch unter
Tel. 0 55 21 - 99 81 360
möglich ist. Eine Terminvereinbarung per E-Mail ist leider nicht möglich!